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Unsere AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragserteilung setzt Akzeptanz der nachstehenden Geschäftsbedingungen voraus.

1. Vertragsgegenstand

1.1 Das Unternehmen TBT-Media, im folgenden TBT genannt, erbringt eine Dienstleistung im Bereich Suchmaschinen-Marketing und Suchmaschinen Optimiertes Webdesign,das zum Ziel hat die Webseiten der Kunden in den Ergebnissen der wichtigsten Suchdienste besser zu platzieren und somit mehr Besucher auf die Kundenwebseiten zu führen. Es ist dabei ausgeschlossen das die Suchmaschinen Ergebnisse für alle wichtigen Suchmaschinen gleich sein werden. Als wichtige Suchmaschinen sehen wir an, Google, MSN, Yahoo, Mirago.

1.2 Für alle Vertragsverhältnisse zwischen TBT und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von TBT schriftlich und unterschrieben bestätigt werden.

2. Unverbindliches Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Alle unseren Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zu einer Annahme des Auftrages / Bestellungen des Auftraggebers bedarf es der Schriftform die aber von TBT schriflich zu bestätigen ist.

2.2 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen nur auf der Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2.3 Dabei werden Bedingungen des Auftraggebers nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn TBT diesen nicht ausdrücklich widerspricht und dabei der Vertrag dennoch durchgeführt wird/wurde.

2.4 Mitarbeiter von TBT können in keiner Form Leistungsbeschreibungen und Tarifen sowie abweichende Vereinbarungen treffen, insbesondere können Sie keine Garantieerklärungen abgeben bezüglich der zu erreichenden Besucherzahlen.

3. Leistungsbeschreibung TBT Suchmaschinenoptimierung

3.1 TBT optimiert die Homepage, unter der Vorausetztung das die Webseite für eine Optimierung geignet ist, auf eine verbesserte Positionierung in den Suchergebnisseiten der wichtigsten Suchdienste während der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die Optimierung wird für mit dem Kunden vereinbarte Suchbegriffe und Suchbegriffskombinationen, sogenannte Keywords, vorgenommen. Dabei wird in der Regel auf extra erstellte Webseiten, auch Tunnelseite genannt, in aller Regel verzichtet, es sei denn der Kunde wünscht dieses ausdrücklich.

3.2 TBT wird die optimierte Webseite in einen längeren Prozess mit mehren Seiten verlinken. Sollten auf Wunsch des Kunden Einträge in kostenpflichtige Portale getätigt werden so wird TBT die Kosten an den Kunden weiterleiten. Desweiteren meldet TBT die Seiten in weiteren Verzeichnissen manuell an.

3.3 Als abrechnungsrelevante Positionen werden die ersten 30 Suchergebnisse nach einer Suchabfrage der vereinbarten Keywords definiert. Es erfolgt die Abrechnung auch dann wenn die vereinbarten Kewords nicht in allen wichtigen Suchmaschinen als Top Postion auftauchen.

3.4 Eine Top 30 - Position ist dann erreicht, wenn eine der von TBT optimierten oder erstellten Seiten unter den ersten 30 Suchergebnissen der wichtigsten Suchdienstes gelistet wird.

3.5 TBT kann ähnliche Suchbegriffe verschiedener Auftraggeber optimieren. TBT wird dabei nicht einem Auftraggeber Vorrang geben.

4. Gewährleistung und Garantie

4.1 TBT übernimmt die Gewähr dafür, dass es die Webseite des Kunden nach besten Wissen und Gewissen so optimiert.
Dabei kann es keine Gewähr dafür übernehmen wie sich die dementspechenden Algorytmen der Suchdienste veränderen, und welche Auswirkungen dies auf die Webseite des Kunden hat.

4.2 TBT wird die in die der Leistungsbeschreibung angebotenen kostenpflichtigen Suchdienste einsschreiben. Dabei garantieren die Suchdienst nicht, dass die angemeldeten Webseiten auch in der Form aufgenommen werden. Dies gilt entsprechend auch für TBT.

4.3 TBT kann nicht gewährleisteten das Leistungen Dritter, zum Beispiel Netzwerkdienstleistungen, Suchdienste oder Linkgebende seiten immer im Internet vertreten sind.

4.4 TBT kann Gewährleistung durch Nachbesserung erbringen. Die Nachbesserung kann erfolgen durch eine Neuanmeldung der Internetseiten und durch die weiteren Erkenntnisse und deren Anwendung auf die Webseite des Kunden.

4.5 Der Auftraggeber muss nachweisen, dass er die Mängel schriftlich gegenüber TBT gerügt hat und dass die Mängel in der Regel auf den Leistungen von TBT beruhen.

5. Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse

5.1 TBT müssen alle urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse an den von ihr erstellten Seiten und Inhalten für die zu optimierenden Webseite zugestanden werden, soweit sie nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag dem Auftraggeber eingeräumt sind.

6. Preise, Zahlungen, Fälligkeit

6.1 Alle Preise sind Bruttopreise. Dabei erfolgt die Rechnungsstellung grundsätzlich mit der Erbringung der Leistungen oder auch Teilleistungen.

6.2 Für Leistungen, die TBT nicht am Geschäftssitz erbringen kann, werden noch die gesonderten Fahrtkosten, Spesen und auch gegebenenfalls Übernachtungskosten in Rechnung gestellt.Dabei werden PKW-Fahrten mit 0,40 € pro Kilometer abgerechtnet. Hotelkosten werden nach Aufwand, Verpflegung nach eine Tagespauschale, die sich je nach Einsatzort ändern kann abgerechnet.

6.3 Der Kunde kann dabei nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

6.4 Die Rechnung von kostenpflichtigen Suchdienst Einträgen erfolgt sofort nach Abschluss der Einträge. Dabei behält sich TBT vor, von Privatpersonen und Personengesellschaften die Gebühren für die Anmeldungen im Voraus zu verlangen.

6.5 Die Rechnungsstellung der Optimierung erfolgt monatlich, die erste Rechnung wird 30 Tage nach Auftragseingang fällig. Dabei ist die Grundlage der monatlichen Abrechnung der von TBT erstellte Statusreport, der die erreichten Platzierungen auflistet. Wichtig dabei ist auch das sich die Positionierung auf einzelne Tage der Berichtserstellung bezieht, und nicht auf Zeiträume, da sich Positionen täglich ändern können.

6.6 TBT kann ab Verzugseintritt von 10 Tagen Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB verlangen.Die Geltendmachung weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt.

7. Vertragslaufzeit, Kündigung

7.1 Die Dienstleistung Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinen Marketing wird dabei auf mindestens 12 Monate abgeschlossen. Ohne eine rechtzeitige Kündigung von 6 Wochen vor Ablauf des Vertrages, verlängert sich der Vertrag stillschweigend jeweils um weitere 6 Monate. Es kann der Vertrag aber jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden.

7.2 Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch TBT sind zb folgende:

7.2.1 Der Auftraggeber hat seine Zahlung einstellt oder eine Insolvenz oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet welches wegen mangels Masse abgelehnt wird.
7.2.2 Es werden Ansprüche des Auftraggebers gepfändet und die Pfändung wird nicht binnen zwei Wochen aufgehoben.
7.2.3 Das der Vertragspartner die abgesprochenen Bestimmungen über die Zulässigkeit der auf den Rankingseiten eingestellten Inhalte und Begriffe nicht einhält und eigenmächtig verändert oder gegen wesentliche Vertragspflichten verstösst.

8. Verantwortlichkeit von TBT und deren Freistellung

8.1 TBT wird nicht prüfen ob sich der auf der Webseite befindlichen Inhalte oder die Webseite / URL des Auftraggebers in irgendeiner Form die Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber ist damit für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter und auch die von ihm angemeldeten Kewords und Inhalte seiner Seiten allein verantwortlich, besonders was die Urheberrechtliche, Wettbewerbsrechtliche und strafrechtliche Tatbestand erfüllt.

8.2 Dabei behälz sich TBT vor, solche Begriffe oder Aufträge abzulehnen und nicht zur Optimierung zu verwenden,wenn diese offensichtlich rechtswidrig oder einen Tatbestand erfüllen der Strafrechtlich verfolgt wird.

8.3 Hiermit stellt der Auftraggeber TBT von allen Ansprüchen Dritter frei, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Begriffe oder Inhalte verwendet, die verboten sind oder der Auftraggeber damit die Rechten Dritter verletzt.

9. Mitwirkungspflicht des Auftragsgebers
9.1 Hiermit ist der Auftraggeber verpflichtet, die notwendigen Mitwirkung zu erbringen, um dass TBT die vereinbarten vertragliche Leistung durchführen kann.

9.2 Der Auftraggeber ist hiermit verpflichtet, alle Leistungen von TBT sofort zu untersuchen und dabei eventuell auftreten Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu mängeln. Damit nimmt TBT nach der Mängelanzeige des Auftraggebers die notwendige Fehlersuche vor. Sollte sich dabei herrausstellen, dass keine Fehler vorhanden, oder der Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von TBT geschehen ist, kann TBT den entstanden Aufwand in Rechnung stellen.

9.3 Sollte TBT auf Wunsch des Auftragsgebers oder durch Providerfehler keinen FTP Zugriff haben, trägt der Auftraggeber die dabei anfallende Kosten.

10. Haftung von TBT

10.1 TBT kann für etwaige Schäden, welche sein können (z. B. Nichterfüllung, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden. Dabei ist die Haftung für Hilfspersonen ist auf den reinen Vorsatz beschränkt.

10.3 Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10.4 Für die Wiederbeschaffung von Daten kann TBT nur nur dann haftbar gemacht werden, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, das diese Daten aus den in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand kopierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

11. Gerichtsstand

11.1 Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

11.2 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

3. Unser Gerichtsstand ist Nürnberg in Bayern. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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